Ehrenamt / Mitgliedschaft
Eine Bitte in eigener Sache: Ein Verein lebt vom Engagement der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir würden uns freuen, wenn Sie einmal darüber nachdenken könnten, ob Sie nicht auch ein wenig Zeit haben für ehrenamtliche Arbeit. Für diese Arbeit benötigen Sie keine Ausbildung und keine bestimmten Vorerfahrungen. Engagement, Bereitschaft zur Mitarbeit und Interessen, die Sie mit Betroffenen oder Angehörigen teilen möchten, sind die wichtigste Voraussetzung.
Es gibt viele Bereiche, in denen wir Unterstützung brauchen können.
Uns hilft jede Art von Unterstützung. Dabei brauchen Sie sich nicht für eine langfristige ehrenamtliche Mitarbeit zu entscheiden. Einmal die Woche, einmal im Monat oder auch nur der Hinweis, dass wir Sie ansprechen können, wenn wir eine größere Aktion planen – das alles wäre eine große Hilfe für uns und damit alle Angehörigen. Und denken Sie auch daran, dass ehrenamtliche Tätigkeit nicht nur Betroffenen hilft: Wir haben feststellen können, dass auch wir selbst von diesem Engagement profitieren: Wir gewinnen an Selbstbewusstsein, lernen von einander und können Professionellen gegenüber gestärkt auftreten. Und sehr oft macht uns die Arbeit trotz allem sehr viel Spaß.
Und Sie können uns natürlich durch Ihre Mitgliedschaft oder eine Spende unterstützen. Nicht nur Angehörige können Mitglieder werden. Jede/r kann Mitglied werden. Spenden sind in jeder Höhe willkommen. Spendenbescheinigungen werden ausgestellt.
Eine Mitgliedschaft ist für uns auch wichtig, weil unser Einfluss in der Öffentlichkeit gestärkt wird, wenn die Mitgliederzahlen steigen. Falls Sie uns und sich durch Ihre Mitgliedschaft unterstützen wollen, können Sie einen Aufnahmeantrag ausdrucken, den Sie per Fax oder Brief ausgefüllt an uns senden.
Als Mitglied werden Sie regelmäßig über Veranstaltungen informiert; Sie profitieren von Veranstaltungen mit Experten und erhalten Informationen über finanzielle Hilfen.
Mitglieder können auch beim Sozialverband VdK kostenlos eine rechtliche Grundberatung bekommen. Sie brauchen dafür nur eine vom ApK ausgestellte Bescheinigung vorzulegen.
Mitgliedsantrag zum Herunterladen
ApK-Beitragsordnung zum Herunterladen
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