Arbeit

Kooperation mit Angehörigen

Demokratische Psychiatrie und Kooperation mit Angehörigen ¹

Der ApK Berlin engagiert sich seit seiner Gründung für die Förderung demokratischer Prozesse in der Psychiatrie. Partizipation ist hierfür ein wichtiges Gestaltungsprinzip. Sie beruht auf Mitwirkung und  trägt dazu bei, an allen Entscheidungen beteiligt zu werden, die das eigene Leben beeinflussen. Um dies erfolgreich in der Psychiatrie umsetzen zu können, hat der ApK Berlin ein „Konzept zur Kooperation mit Angehörigen“ erarbeitet, das Impulse für die Weiterentwicklung des psychiatrischen Versorgungssystems setzen soll. 

Im Unterschied zur „Einbeziehung von “ bedeutet die „Kooperation mit“ Angehörigen, dass ….
-  Angehörige mit eigener Stimme sprechen,
-  eigene Rechtsgüter abdecken,
- Zukunft / Beziehungen mitgestalten ¹
….. können, bei Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte der Patient*innen, insbesondere seines/ihres Rechts auf Selbstbestimmung bei gleichzeitiger Wahrung der Persönlichkeitsrechte und der Selbstbestimmung des persönlichen sozialen Netzwerkes.

Hintergrund
Soziale Unterstützung gilt als wichtiger Protektivfaktor für psychische Gesundheit (RKI: DEGS 2010: Psychische Gesundheit bei Erwachsenen in Deutschland), das Gleiche gilt für die Genesung eines Menschen. Denn wie gut jede*r Einzelne eingebunden ist, hat eine günstige/positive Wirkung auf das Gesundheitsverhalten und den Verlauf von Krisengeschehen. Aus diesem Grunde ist es bedeutsam, mit dem persönlichen Netzwerk der/des Patient*in zu kooperieren, insbesondere auch dann, wenn die Gegebenheiten eine gelingende Beziehung erschweren oder verunmöglichen. 
Um die protektiven Aspekte zu stärken, bedarf es einer konzeptionellen Ausarbeitung zur Kooperation mit Angehörigen , bei Wahrung der Rechtsgüter jedes Einzelnen im Beziehungsgefüge und unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen von Leistungserbringern und Leistungsträgern. Ziel ist es, die Funktionalisierung der Angehörigen zu vermeiden und die Selbstbestimmung der Beteiligten im persönlichen Netzwerk zu stärken. Hierfür haben sich Netzwerkgespräche im Offenen Dialog als hilfreich erwiesen. Gegenseitige Bezugnahme sind auch im trialogischen Gespräch erfahrbar.

Angehörige befinden sich in einer höchst individuellen Beziehungskonstellation (1. Kinder psychisch erkrankter Eltern, Partner*innen, Freund*innen, Eltern, Geschwister; 2. mit im Haushalt lebend oder nicht; 3. Verantwortung; 4. Rolle) mit der oder dem in der Krise befindlichen Menschen, auch sie erfahren eine große individuelle Belastung. Zur Bewältigung der mannigfachen Herausforderungen benötigen sie eigene Strategien, doch zuvorderst Information und Aufklärung.

Als Anlaufstelle für Angehörige von Menschen mit psychischen Krisen / Erkrankungen in Berlin hat sich der ApK Berlin etabliert. Seine Arbeit beruht auf der Angehörigen-Peer-Expertise. Der Verein bietet unabhängige Information und Aufklärung für Angehörige in unterschiedlichen Formaten (Gespräche, Workshops und Seminare, Selbsthilfegruppen) zu den Grundlagen des psychiatrischen Versorgungssystems, zugleich zu Alltagsherausforderungen/-problemen.

Wenn letztlich eine Intervention in Betracht kommt und ggf. der Aufenthalt einer Klinik genutzt werden soll, dann bedeutet das auch einen Einschnitt für die Angehörigen, insbesondere für Kinder psychisch erkrankter Eltern. Die sozialen Bindungen werden schließlich nicht einfach aufgehoben, sondern bedürfen in dieser Zeit der Verunsicherung besonderem Halt.

¹ Angehörige sind sowohl Mitglieder der Herkunftsfamilie, als auch Wahlverwandte, die auf Grund ihrer engen Bindung von der psychischen Erschütterung mit betroffen und bereit zur sozialen Verantwortung sind.

Konzeptionelle Verankerung zur Kooperation mit Angehörigen

Empfehlungen für eine angehörigenintegrierte Praxis 
Kooperation mit Angehörigen 
1. Integrierter Bestandteil der Strategie - Qualitätsstandard
2. Konzept (bedürfnisangepasste Bhdlg.)
3. Umsetzung des Konzeptes (Netzwerkgespräch / Trialog) 
4. Regelmäßige Überprüfung
Kompetenzen der Mitarbeitenden
5. Geschulte Mitarbeitende – Rollenbewusstsein im Umgang mit dem sozialen Netzwerk
6. Zuständigkeit, Verantwortung, Kompetenz klar geregelt 
Zusammenarbeit mit Angehörigen
7. Empathie und Wertschätzung – Fachpersonen kennen die Belastungen der Angehörigen
8. differenzierter Umgang mit Schweigepflicht
9. Kooperation von Eintritt bis Austritt -> geteilte Verantwortung
10. Berücksichtigung der Belange von A.  -> Stärkung des (Beziehungs-)Systems
Information für Angehörige
11. klare Informationspolitik der Klinik (Anlaufstelle, Zuständigkeit auf Station)
12. Informationsmaterial -> insbes.  Hinweis ApK LV Berlin e.V.
13. umfassende und zeitnahe Information
angelehnt und erweitert an Quelle: www.angehoerige.ch
 

Kooperation mit Angehörigen am Beispiel Klinik

Grundlage ist eine konzeptionelle Verankerung zur Kooperation mit Angehörigen (siehe unten).

Allgemein: Im Sinne der Partizipation ist die Etablierung eines*r Ansprechpartner*in für Angehörige außerhalb der Stationen in jeder Klinik zu empfehlen. Damit werden die Persönlichkeitsrechte des*r Patient*innen gewahrt und die der Angehörigen gefördert. Aufgabe ist es, den Angehörigen auch in Zeiten nicht gelingender Beziehung und bei Kontaktabbruch Grundlagen(-informationen) zukommen zu lassen (ohne Bezug zum Patienten) und ihnen dadurch die persönlichen Bewälti-gungsprozesse zu erleichtern. Das Ziel ist es, die natürlichen und gewählten Beziehungen zu stär-ken, jedem/r Beteiligten seine/ihre Selbst- und Mitbestimmungsrechte anzuerkennen und dabei die gegenseitigen Grenzen abzuwägen und zu schützen. Die Besetzung mit einem Angehörigen-Peer ist zielführend, eine Vernetzung mit dem ApK Berlin hilfreich.

Auf den Stationen: Für die Zusammenarbeit mit dem persönlichen sozialen Netzwerk des/r Pati-ent*in braucht es die Klärung der Zuständigkeit und Klarheit über die geteilte Verantwortung und deren Grenzen (Konzept). Entsprechend ist ein differenzierter Umgang mit der Schweigepflicht notwendig. 
Zur Kooperation mit Angehörigen bedarf es geschulter Mitarbeitenden, die deren verschiedene Belange, insbesondere die der Kinder, (an-)erkennen. Mit einer transparenten Zusammenarbeit, von Beginn des Klinikaufenthaltes bis zur Entlassung, kann es gelingen, die unterschiedlichen Inte-ressen der Beteiligten aufeinander abzustimmen und gegenseitiges Vertrauen aufzubauen. 
Jede Station hält Informationsmaterial für Angehörige bereit, insbesondere auch Informationen zum ApK LV Berlin e.V. und seinen Angeboten.

1.    Stationäre, teilstat. Bhdlg., StäB - allgemein
1.1.     Kooperation mit Angehörigen konzeptionell verankern
1.2.    Ansprechpartner außerhalb der Stationen etablieren

2.    Station(en)
2.1.     Zuständigkeit klären (Pflegedienst?, Sozialdienst?, Ärztin?)
2.2.    Erwachsene An-/Zugehörige
-    Umsetzung / Maßnahmen: 
1. Differenzierter Umgang mit Schweigepflicht
2. Netzwerkgespräche/ Offener Dialog, 
3. Trialogische Gespräche (allparteilich und gleichberechtigt)
4. Angehörigenvisiten unter Berücksichtigung der Belange/Fragen der Angehörigen
-    QM-Verfahren zur Kooperation mit Angehörigen ->  
A) bei Einweisung eines*r Patient*in, 
B) bei Unterbringung; 
C) bei Entlassung unter Berücksichtigung der Schweigepflicht/-entbindung
2.3.    Kinder psychisch erkrankter Eltern:
-    Eltern-Kind-Angebote in der Klinik: A) Mutter-Kind- Station, B) Spielraum/Familienraum
-    Kooperation mit Kontaktperson (weiteres Elternteil, Großeltern, Geschwister) des minderjährigen Kindes und dem Kind selbst
-    Umsetzung / Maßnahmen:
1.    Differenzierter Umgang mit Schweigepflicht
2.    Netzwerkgespräche / Offenen Dialog – mit Kind
-    Ambulante Unterstützungsangebote für Kinder und ihre psychisch erkrankten Eltern zur Information bereit halten und ggf. initiieren 
-    QM-Verfahren zur Kooperation mit Angehörigen ->  
A) bei Einweisung eines*r Patient*in; 
B) bei Unterbringung; 
C) bei Entlassung unter Berücksichtigung der Schweigepflicht/entbindung
-> Diese Maßnahmen ermöglichen den Angehörigen, ihr Erfahrungswissen miteinzubringen und klären die Verantwortungsbereiche der drei beteiligten Perspektiven (Patient, Angehörige*r; Behandler*in) mit der zentralen Frage: Wer trägt Verantwortung für wen, für was und vor allem wie lange?
Mit Klärung der Frage werden die Möglichkeiten und Grenzen der einzelnen Verantwortungsberei-che ausgelotet, Vertrauen zueinander erarbeitet und die Selbstwirksamkeit des gesamten Netz-werkes gestärkt.

Quelle: G. Weißenborn – Vortrag auf dem Dialogforum zur Partizipation von Angehörigen bei der Veranstaltung der Aktion Psychisch Kranke am 13.11.24 

 Impulse zum Qualitätsmanagement in Kliniken

A. Vorgehen zur Kooperation mit Angehörigen bei Klinikeinweisung eines Patienten (Schweigepflicht/-entbindung)

1.    Die Zusammenarbeit mit Angehörigen ist verbindlicher Bestandteil der Stationskonzepte und des Qualitätsstandards der Klinik.
2.    Der Ausgangspunkt der Zusammenarbeit ist ein ganzheitlicher Ansatz: Menschen gehen partnerschaftlich miteinander um. Anzustreben ist ein Miteinander-Reden aller Beteiligten, am Besten in der Form von Netzwerkgesprächen. Die Klinik bietet dafür einen geeigneten Rahmen. Dies gilt auch in Zwangssituationen wie Fixierung, Zwangsmedikation, Unterbrin-gung oder Einsetzen einer rechtlichen Betreuung. Die Grundhaltung eines partnerschaftlichen Umgangs gilt auch hier. So sollen Vertrauenspersonen in Zwangssituationen einbezo-gen werden, wenn der Klient und die Angehörige/n dies für sinnvoll erachten. Auch eine anschließende Reflexion sollte hier gemeinsam erfolgen.  
3.    Beim Aufnahmegespräch mit dem Patienten ist nach (minderjährigen) Angehörigen zu fragen und dem Patienten das Konzept der Klinik zur Einbeziehung von Angehörigen vorzu-stellen.
4.    Information und Aufklärung für Angehörige: 
4.1.    Zu Beginn der Behandlung werden sowohl Patient*in und Angehörige informiert, wer der/die zuständige Ansprechpartner:in (Bezugspfleger:in, Psycholog:in, Arzt/Ärztin) ist.
4.2.    Zeitnah zu Aufnahme und Entlassung sowie bei Bedarf werden Gespräche mit dem Patienten/der Patientin und den benannten Angehörigen stattfinden (Netzwerk-gespräche). Auf die Einbeziehung von minderjährigen Angehörigen und ihre speziellen Belange ist gesondert einzugehen.
4.3.    In einem gemeinsamen Gespräch werden geklärt:
a.    Klärung, welche Verantwortung wo/bei wem liegt (Gesetze, Verfahrens-anweisungen, Zuständigkeiten, Gefahr in Verzug, Erwartungen -> aus Sicht des Personals, der Patienten, der Angehörigen einschließlich etwaiger min-derjähriger Angehöriger)
b.    geplante bzw. getroffene Maßnahmen
c.    Entlassungs- und Verlegungsmodalitäten
d.    initiierte Anbindung an ambulante/komplementäre Strukturen
e.    nachstationäre Wohn- und Arbeitssituation
f.    Schweigepflichtsentbindung für klar definierte Fälle:
- Diese Entbindung gegenüber konkret benannten Personen sollte so früh wie möglich mit dem Patienten/der Patientin geklärt werden.
- Die Schweigepflichtentbindung kann auch Teilaspekte umfassen. Diese könnten im Einzelnen Informationen über Aufnahme, Verlegung bzw. Entlassung, über die Erkrankung und den Zustand des Klienten/der Klientin und auch ein gemeinsamer Austausch über Behandlungs- und Zielplanung sein.
- Lehnt ein Patient/eine Patientin die Schweigepflichtsentbindung ggü. Drit-ten ab, so wird dies dem/der Angehörigen auf Anfrage mitgeteilt. Zu einem späteren Zeitpunkt wird die Schweigepflichtsentbindung gemeinsam mit dem Patienten/der Patientin nochmals  thematisiert und das Konzept der Klinik erläutert.
5.    Um die Persönlichkeitsrechte der Angehörigen zu wahren sowie ihre besonderen Belange zu berücksichtigen, benötigen diese zu ihrer Entlastung weitere Information und Reflektion der eigenen Situation -> siehe 4.3. b-e 
Auf die Belange minderjähriger Kinder bei alleinerziehenden psychisch erkrankten Eltern-teilen ist besonders zu achten (Maßnahmen sind zu ergreifen).
6.    Fremdanamnestische Angaben durch Angehörige werden in der Krankengeschichte und im Arztbrief gesondert gekennzeichnet. Es soll darauf geachtet werden, dass diese Angaben nur im Interesse des Patienten / Patientinnen und der Angehörigen verwendet werden.

Wenn der Patient (aktuell) keine Schweigepflichtsentbindung ggü. Dritten geben möchte, unter-liegt das Klinikpersonal selbstverständlich der Schweigepflicht.
Eine Kooperation mit Angehörigen wird weiterhin auf der Station, im Sinne der Qualitätssicherung, angestrebt.

7.    Sollte  zwischen der/dem Patient:in und der/dem Angehörigen aktuell kein Kontakt möglich sein oder dieser/diese keine Schweigepflichtsentbindung gegenüber den Angehörigen aussprechen, haben Angehörige dennoch ein Recht auf Gespräche mit dem Fachpersonal mit Inhalten wie:  
a.    Benennung einer/s Ansprechpartner*in der Klinik außerhalb des Behandlerteams (Zuständigkeit klären, wer Ansprechpartner*in für Angehörige ist)
b.    Umfassende Aufklärung über psychische Erkrankung und damit verbundene medizinische, soziale und rechtliche Belange (Empowerment)
c.    Abfrage und Bestätigung der eigenen Wahrnehmung von Angehörigen
d.    (weitere) Kontaktmöglichkeiten / Unterstützung / Netzwerk finden (Angehörigengruppen im Haus, Hinweis auf SHG´en, Information zu Strukturen der SH in Berlin, Hinweis auf ApK Berlin, Kontaktvermittlung etc. über den Sozialarbeiter etc.)
e.    Umgang mit der Situation
8.    Die Klinik hält zudem regelmäßige allgemeine Informationsangebote für Angehörige vor 
9.    Die Klinik gibt dem Angehörigenverband ApK Berlin Gelegenheit, in den Räumen der Klinik über seine Angebote zu informieren, ggf. unabhängige Beratung anzubieten.
10.    Zur Erfüllung der Anforderung zur Kooperation mit Angehörigen wird das Klinikpersonal einmal im Jahr durch den ApK Berlin geschult.
11.    Überprüfung der Qualitätsstandards

B. Vorgehen zur Kooperation mit Angehörigen bei Unterbringung des Patienten

2.1 bei Unterbringungen nach PsychKG: 
Dem Patienten wird die Möglichkeit gegeben, eine Person seines Vertrauens zu benachrichtigen und einzubeziehen.
Kooperation mit Angehörigen in der jeweiligen rechtlichen Situation der Zusage zur Schweigepflichtsentbindung  (Pkt. 4-10) und bei Ablehnung zur Schweigepflichtsentbindung (Pkt 5-10).

2.2 bei Unterbringungen nach BGB:
Dem Patienten wird die Möglichkeit gegeben, eine Person seines Vertrauens zu benachrichtigen und einzubeziehen. 
Alle Belange der Behandlung (Ausgänge, Entweichungen, Medikation, Entlassung etc.) müssen mit dem gesetzlichen Betreuer abgesprochen werden, sofern er die entsprechenden Aufgabenkreise hat. (Dies ist zu prüfen.)

Kooperation mit Angehörigen in der jeweiligen rechtlichen Situation der Zusage zur Schweigepflichtsentbindung  (Pkt. 4-10) und bei Ablehnung zur Schweigepflichtsentbindung (Pkt 5-10)

2.3 zur Diagnostik (klinikzentriert): Erhebung der Fremdanamnese 
Fremdanamnese mit Schweigepflichtsentbindung
-    siehe auch Punkt 1.6.) Fremdanamnestische Angaben durch Angehörige werden in der Krankengeschichte und im Arztbrief gesondert gekennzeichnet. Es soll darauf geachtet werden, dass diese Angaben nur im Interesse der Klienten / Klientinnen und der Angehörigen verwendet werden
Fremdanamnese auch ohne Zustimmung des Patienten zur Schweigepflichtsentbindung 
-    Die Klinik / das Personal hat eigene Gründe zur Erhebung der Fremdanamnese ohne Zustimmung der Patienten. 
Ein Kontakt zu Angehörigen aus diesem Grund ist abzugrenzen vom Qualitätsstandard der Kooperation mit Angehörigen, die das Ziel des Empowerments beinhaltet. Punkt 1.6. ist zu beachten

2.4 zur Therapie vom Patienten: Kooperation mit Angehörigen bei Schweigepflichtsentbindung
•    Angehörigen Teilnahme an der Visite anbieten, unter Berücksichtigung der Belange der An-gehörigen
•    gemeinsames Gespräch mit dem behandelnden Arzt, im besten Fall trialogisch
•    vorzugsweise Netzwerkgespräche / Offener Dialog
•    Information zur Behandlungsvereinbarung zwischen Patient und Klinik
•    Entlassungsprozess gemeinsam vorbereiten

2.5 zu Angeboten für Angehörige in Klinik: Kooperation mit Angehörigen mit/ohne  Schweigepflichtsentbindung
•    Anlaufstelle / Ansprechpartner in Klinik
•    Angehörigengeleitete, dialogische, indikationsübergreifende Angehörigengruppen (Recoveryseminar)
•    Informationen zu möglichen zukünftigen Notfällen (Information von Polizei, Unterbringun-gen nach PsychKG  und  BGB) 
•    Angebote in Kooperation mit ApK Berlin (unabhängige Beratung)
•    Selbsthilfegruppe im Bezirk (ApK Berlin)

2.6 Information und Kontakt 
•    zum ApK Berlin (Angehörige psychisch erkrankter Menschen) www.apk-berlin.de
•    Selbsthilfegruppen berlinweit / Sekis
•    Kinder psychisch kranker Eltern https://www.netz-und-boden.de/ 
•    EUTB:   EUTB-Neukölln   https://gut-beraten.berlin/
•    Information / Flyer 

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