Fachgespräch „Gewaltschutz in der Eingliederungshilfe im Licht des § 37a SGB IX“
Zwei Jahre nach der ersten Fachveranstaltung zum Gewaltschutz von Menschen mit Behinderungen planen der Bundesbehindertenbeauftragte Jürgen Dusel und Dr. Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-BRK des Deutschen Instituts für Menschenrechte, eine Folgeveranstaltung, um die Entwicklung des Gewaltschutzes im Licht des § 37a SGB IX zu diskutieren.
Mit dem § 37a SGB IX ist seit Juni 2021 erstmals im Sozialrecht eine Regelung enthalten, die Leistungserbringer zu Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt, insbesondere zur Entwicklung und Umsetzung eines auf die Einrichtung oder Dienstleistungen zugeschnittenen Gewaltschutzkonzeptes, verpflichtet. Die Leistungsträger (Rehabilitationsträger und Integrationsämter) wirken bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben darauf hin, dass dieser Schutzauftrag von den Leistungserbringern umgesetzt wird.
Im Fachgespräch möchten wir mit Ihnen darüber diskutieren, wie diese neue Regelung in der Praxis umgesetzt wird und welche Herausforderungen dabei bestehen. Wir möchten im Erfahrungsaustausch von guten Beispielen lernen, Lösungen zur verbesserten Umsetzung der rechtlichen Anforderungen entwickeln und gesetzgeberischen Handlungsbedarf identifizieren.
Zeit: Donnerstag, 9. November 2023, 11.00 bis 17.00 Uhr
Anmeldung: bis 20. Oktober 2023 an mandy.haupt@behindertenbeauftragter.de
Die Veranstaltung ist barrierefrei und bietet Übersetzung in Deutsche Gebärdensprache, Schriftsprache sowie Simultanübersetzung in Leichte Sprache.
Den Programmflyer mit Zeitplan und Leitfragen finden Sie hier: